Wir sind als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt Hamburg-Nord anerkannt und berechtigt, Bescheinigungen für Geld- und Sachzuwendungen auszustellen. Sofern Sie Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführen, können Sie Spenden als sogenannte Sonderausgaben von der Steuer absetzen, also in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Geben Sie in der Überweisung Ihre E-Mail Adresse oder Anschrift an, senden wir Ihnen bei Spendenbeträgen über 300,00 EUR unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden unter 300,00 EUR genügt der Kontoauszug als Spendennachweis gegenüber den Finanzämtern.